Pilsbruder-Satzung
1) Verteilung der Ämter:
Pilsbruder21: momentan ohne Amt
PilsbruderAP: momentan ohne Amt
PilsbruderAR: momentan ohne Amt
PilsbruderBP: Internetverwaltung, BL-Tippspiel
PilsbruderSB: momentan ohne Amt
PilsbruderSF: momentan ohne Amt
Pilsbruder-SR: Kassenführer
2) Satzung:
§1 Das Pils ist heilig
§2 Pils ist Pflicht
§3 Die Pilsbruderversammlung:
a) Jeden Monat findet am 1. Freitag (oder nach Absprache) eine Versammlung statt
b) Ablauf der Versammlung:
- Der Präsi eröffnet die Versammlung
- Verlesung des Protokolls und der Tagesordnung durch den Präsi
- Besprechung der Tagesordnung und Verköstigung der Testbiere
- Der Präsi schließt die Versammlung
c) Der Versammlungsort wechselt monatlich
d) Nichterscheinen oder Verschiebung der Versammlung ist nur durch höhere Gewalt möglich
e) Der Veranstalter leitet die Versammlung und ist somit Präsi
f) Schriftführer ist der nächste Veranstalter
g) Der Veranstalter sorgt für:
h) Das Bier hat kalt zu sein!!!
i) Der Veranstalter holt für alle Pilsbrüder an diesem Abend das Bier
j) Die Pilsbrüder können den Präsi bei zu ekeligen Testbieren nach Abstimmung „verprügeln“
k) Nach jedem Tagesordnungspunkt hat ein Testbier zu folgen
§4 Die Pilsbruderkleidung ist bei jedem Treffen zu tragen
§5 Die Pilsbrüderkrüge müssen bei jedem Treffen zur Verfügung stehen
§6 Das Protokoll und die Tagesordnung müssen mit dem Computer erstellt und innerhalb von 7 Tagen an PilsbruderBP geschickt werden
§7 Satzungsänderungen müssen innerhalb von einer Woche von BP Online gesetzt werden
§8 Strafen müssen möglichst sofort oder beim nächsten Treffen bezahlt werden
§9 Die Satzung kann mit Einstimmigkeit geändert und ergänzt werden
§10 Strafen können spontan mit Einstimmigkeit im Strafenkatalog aufgenommen werden
§11 Kotzen während der Versammlung wird absolut ausgeschlossen
§12 Heineken ist kein Bier!
3) Strafenkatalog:
| Unentschuldigtes fehlen kostet | 1 Kasten |
| Verspätung ab 5 min kostet pro angefangene 5 min | 1,-€ |
| Nicht Tragen der Pilsbruderkleidung | 3,-€ |
| Bier verschütten | 0,5€ |
| Bier nicht austrinken | 1,-€ |
| Fehlen des Protokolls nach 7 Tagen | 0,5€ pro Tag |
| Fehlen der Biertests nach 7 Tagen | 0,5€ pro Tag |
| Fehlen von Testbieren pro Flasche | 1,-€ pro Flasche |
| Die Aussage „Heineken ist ein Bier“ | 1 Kasten |
| Doppeltes oder abelaufenes Testbier bei dann weniger als vier Testbieren | 2,-€ |
| Sollte der Veranstalter gegen §3 Unterpunkt g) der Satzung verstoßen, muss er das Vergessene umgehend besorgen und folgende Strafen zahlen: | |
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